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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Letzte Aktualisierung: 10. Februar 2025

Wirksam ab: 10. Februar 2025

1. Definitionen

«Questara», «wir», «uns» bezeichnet Questara mit Sitz an der Hertensteinstrasse 27, 8200 Schaffhausen, Schweiz. «Auftraggeber», «Sie» bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die Beratungsleistungen von Questara in Anspruch nimmt. «Leistungen» bezeichnet die vertraglich vereinbarten Beratungsleistungen. «Vereinbarung» bezeichnet den schriftlichen oder digitalen Vertrag zwischen Questara und dem Auftraggeber.

2. Geltungsbereich und Vertragsabschluss

Diese AGB gelten für alle Beratungsleistungen von Questara. Der Vertrag kommt zustande durch die schriftliche Annahme eines Angebots von Questara durch den Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von Questara ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Mindestanforderung: Der Auftraggeber muss das 18. Lebensjahr vollendet haben und rechtlich handlungsfähig sein.

3. Leistungsbeschreibung

Questara erbringt Beratungsleistungen in den Bereichen Internationale Expansion, Change Management und Stakeholder-Engagement. Der genaue Leistungsumfang, die Dauer und das Honorar werden in jedem Projekt individuell im Angebot festgelegt. Questara erbringt Beratungsleistungen als Dienstleistung und schuldet keinen bestimmten Erfolg, sondern eine sorgfältige und fachkundige Leistungserbringung.

4. Honorar und Zahlungsbedingungen

Das Honorar wird im Angebot ausgewiesen. Alle Beträge verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern diese anwendbar ist. Rechnungen sind innert 30 Tagen nach Ausstellung zu begleichen. Bei Zahlungsverzug ist Questara berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. in Rechnung zu stellen.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Questara die für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Unterlagen und Zugänge zeitnah zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die auf unzureichende Mitwirkung zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von Questara.

6. Vertraulichkeit

Questara behandelt alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen vertraulich und gibt diese nicht an Dritte weiter, es sei denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich zugestimmt oder es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Offenlegung. Auf Wunsch wird vor Projektbeginn eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung abgeschlossen.

7. Geistiges Eigentum

Questara behält das Urheberrecht an allen erarbeiteten Konzepten, Berichten und Methoden. Der Auftraggeber erhält eine nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung der im Rahmen des Projekts erstellten Deliverables für interne Zwecke. Eine Weitergabe an Dritte oder kommerzielle Verwertung bedarf der schriftlichen Zustimmung von Questara.

8. Haftungsausschluss

Questara haftet nur für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte oder Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die Haftung ist auf die Höhe des vereinbarten Projekthonorars begrenzt. Questara gibt keine Gewähr für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher Ergebnisse.

9. Projektänderungen und zusätzliche Leistungen

Wesentliche Änderungen des Projektumfangs (Scope Changes) werden schriftlich vereinbart und können eine Anpassung des Honorars erfordern. Questara wird solche Situationen zeitnah kommunizieren und vor Mehraufwand eine schriftliche Bestätigung einholen.

10. Kündigung

Beide Parteien können das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Questara kann den Auftrag ausserdem mit einer Frist von 14 Tagen kündigen, falls der Auftraggeber seine Zahlungspflichten nicht erfüllt oder die erforderliche Mitwirkung verweigert. Im Kündigungsfall werden bereits erbrachte Leistungen anteilig in Rechnung gestellt.

11. Streitbeilegung

Die Parteien werden versuchen, Streitigkeiten einvernehmlich zu lösen. Sollte keine einvernehmliche Lösung möglich sein, gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Schaffhausen, Schweiz. Die Möglichkeit zur Inanspruchnahme eines Mediationsverfahrens bleibt vorbehalten.

12. Allgemeine Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder undurchführbar sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Diese AGB ersetzen alle früheren Vereinbarungen zwischen den Parteien zum selben Gegenstand.

13. Kontakt

Bei rechtlichen Fragen:
Questara
Hertensteinstrasse 27, 8200 Schaffhausen
E-Mail: [email protected]